Meiningen – Gestern begann vor der 2.Strafkammer des Landgerichtes Meiningen der Prozess gegen Jens Peter K.
Dem 41jährigen Meininger wirft die Staatsanwaltschaft schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in 5 Fällen, sexuellen Missbrauch von Kindern in weiteren 7 Fällen sowie Herstellung und Besitz kinderpornografischer Schriften vor.
Schon als der Angeklagte von einem Justizbeamten in den Gerichtssaal geführt wird, sind erste Unmutsäußerungen aus dem Publikum zu vernehmen.
Als der Angeklagte den Gerichtssaal betritt werden Unmutsäußerungen im Publikum laut.
Als die Staatsanwältin die Anklageschrift verliest wird es erneut unruhig im Saal.
Der Angeklagte soll in den Jahren 2006 bis 2012 in seiner Wohnung in Meiningen sexuelle Handlungen an einem 2 Jahre alten Mädchen vorgenommen haben. Immer wieder habe er das Mädchen zu sexuellen Handlungen aufgefordert. Was die Staatsanwältin schildert klingt ungeheuerlich. Er habe das Mädchen in verschiedensten Stellungen mit Hand und Zunge berührt, fotografiert und gar bemalt. Dabei habe er u.a. masturbiert und sich dabei gefilmt.
Doch es geht noch weiter.
In den Jahren 2017 und 2018 habe er in seiner Wohnung einen damals 10 bzw. 11 Jahren alten Jungen oral und anal missbraucht.
Dabei habe sich der Angeklagte selbst gefilmt.
In diesem Haus in der Meininger Innenstadt soll es zu den schrecklichen Taten gekommen sein.
Selbst will sich der Meininger zu den Vorwürfen nicht äußern – lässt er über seinen Anwalt vermelden. Kein Leugnen, kein Geständnis, keine Entschuldigung. Den Kopf leicht zur Seite geneigt, den Blick auf den Tisch gerichtet, so verfolgt er die Ausführungen der Staatsanwältin.
13.309 Bilder mit kinderpornografischen Inhalt und 168 Kinderpornos wurden bei zwei Wohnungsdurchsuchungen im Juli und Oktober letzten Jahres bei ihm gefunden.
Und eine CD. Diese musste erst gewandelt werden, so dass sie erst am ersten Prozesstag in Augenschein genommen werden konnte.
Um allen Prozessparteien Gelegenheit der Einsichtnahme zu geben, wird die Verhandlung für 20 Minuten unterbrochen.
Danach erklärt der Verteidiger von Jens Peter K. sein Mandant würde sich „zur Sache einlassen und äußern“, aber nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Der Prozess wurde dann ohne die Öffentlichkeit fortgesetzt. Ob die nächsten Prozesstage öffentlich sein werden, ist bislang nicht bekannt.
Im Falle einer Verurteilung sieht das Strafrecht eine Strafmaß von 2-15 Jahren vor.
Seit Juli 2019 sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft in Suhl-Goldlauter. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt Jans Peter K. eine verminderte Intelligenz und eine Persönlichkeitsstörung. Das bedeutet, das er sehr wahrscheinlich vermindert schuldfähig sein wird.
Fortsetzungstermine sind vorgesehen für den 17. und 23.01.2020, jeweils 9.00 Uhr, Saal A 145.