Meiningen – Zur Stützung der heimischen Wirtschaft, insbesondere von Kleinstunternehmen, kleineren Unternehmen und Freiberuflern, hat der Landkreis ein Soforthilfeprogramm mit einem Volumen von einer Million Euro auf den Weg gebracht.
„Wir haben jetzt keine Zeit für bürokratischen Hickhack, bei vielen Unternehmen, gerade bei den Kleineren ist es fünf vor Zwölf“, so Christoph Zimmermann, Leiter der Zentralen Steuerung im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen. Zuletzt hatte der Landkreis bereits schnellere und unbürokratische Hilfe vom Land gefordert, um Insolvenzen von ansonsten gesunden Unternehmen zu verhindern.
„Wir wollen als Landkreis unseren Beitrag dazu leisten und gerade den kleinen Unternehmen unter die Arme greifen, die ansonsten durchs Raster fallen würden“, so Zimmermann.
Es handelt sich um eine Eilentscheidung der Landrätin in Abstimmung mit den Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen. In einer Telefonkonferenz signalisierten vier von fünf Fraktionen ihre Unterstützung. Die Deckung der Haushaltsmittel erfolgt über eine Sonderrücklage.
Nachdem Soforthilfeprogramm können Unternehmen, die durch die Corona-Krise in Not geraten sind, ihre Anträge bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises stellen. Firmen mit bis zu drei Beschäftigten erhalten 3.000 Euro Soforthilfe, Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten 5.000 Euro, 7.500 Euro erhalten Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten. Unternehmen mit maximal 20 Beschäftigten können Hilfen über 10.000 Euro beim Kreis beantragen.
„Durch die zur Verfügung stehenden Mittel kann bis zu 300 Unternehmen schnelle und unbürokratische Hilfe zugesprochen werden, um Mietverpflichtungen oder Ähnliches bedienen zu können“, erläutert Landrätin Peggy Greiser.
Die Auszahlung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, es sei denn, eine Überkompensation durch Entschädigungs- und Versicherungsleistungen oder andere Fördermaßnahmen – etwa von Bund und Land – erfolgt. In diesem Fall muss das Unternehmen die erhaltene Soforthilfe an den Kreis zurückzahlen. Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit muss der letzte Einkommensteuer- und Gewerbesteuerbescheid vorgelegt und geprüft werden.
Die Anträge auf Soforthilfe stehen ab 20. März 2020 auf der Homepage des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen (www.lra-sm.de) zum Download bereit. Rückfragen beantwortet Kreis-Wirtschaftsförderin Ulrike Steinmetz
(Tel. 03693 / 485-8392, E-Mail: soforthilfe.corona@lra-sm.de)