Thüringen – Berufskraft-, Taxi- und Mietwagenfahrer in Gruppe der systemrelevanten Berufsgruppen aufnehmen! Das ist eine zentrale Forderung des Landesverbandes Thüringen des Transportgewerbes e.V. (LTV).
Der LTV vertritt neben den Taxi- und Mietwagenunternehmen auch das Thüringer Transport- und Logistikgewerbe.
„Leider hat das Thüringer Ministerium Bildung, Sport und Jugend bei der Bekanntgabe der systemrelevanten Berufsgruppen zwei wichtige Berufsgruppen vergessen. Der Berufskraftfahrer, der für die tägliche Versorgung der Bevölkerung durch Europa, Deutschland und Thüringen fährt und wichtige Lebensmittel, Hygieneprodukte, Medizin bzw. Waren des täglichen Bedarfs transportiert. Und die Taxi- und Mietwagenfahrer die täglich lebensnotwendige Krankenbeförderungen zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie durchführen.“ so Martin Kummer, der sich mit seiner Forderung nach Anerkennung an Minister Holter wandte.
Mit einer Anerkennung würden Kinder von Mitarbeitern in diesen Berufsgruppen auch von der Notbetreuungsregelung profitieren.