Aufgrund eines Infektionsverdachts oder einer tatsächlichen Infektion mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) kann vorsorgliche häusliche Quarantäne im eigenen
Haushalt für einen festgelegten Zeitraum angeordnet werden. Daraus ergeben sich auch Konsequenzen für die Abfallwirtschaft in den betroffenen Entsorgungsgebieten.
Die Entsorgung von in Haushalten anfallenden Abfällen, die in diesem Zeitraum von kranken oder potenziell kranken Personen erzeugt wurden, kann zurzeit gemeinsam
mit dem Restmüll erfolgen. Dazu sind allerdings einige Regeln seitens der betroffenen Haushalte einzuhalten, um eine Gefährdung im Rahmen der Sammlung, des Transportes und der Entsorgung auszuschließen:
- nicht lose in die Sammelgefäße, sondern bereits im Haushalt in stabile Müllsäcke/ Plastiktüten (Plastiktüte im Mülleimer) gegeben werden.
- Spitze und scharfe Gegenstände sollen zusätzlich in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt werden,
- Abfälle mit geringen Mengen Flüssigkeit sollen neben saugfähige Abfälle gelegt werden,
- die einzelnen Abfallfraktionen sollen nicht getrennt, sondern gemeinsam (z.B. auch Verpackungen, Papier und Bioabfälle) mit dem Restmüll entsorgt werden. Anmeldungen zum Abholen von Sperrmüll und Elektroaltgeräten sollten unterbleiben.
- Vor dem Einwerfen in die Restmülltonne sollen die Müllsäcke luftdicht (verknoten, zubinden) verschlossen werden und
- es sollen keine Säcke frei zugänglich neben Abfalltonnen oder Container gestellt werden, um Gefahren für Dritte auszuschließen.
Bei Einhalten dieser Verhaltensregeln ist durch die Entsorgung der Abfälle in einer Restmülltonne und die anschließende direkte thermische Behandlung des Restmülls
in den Müllverbrennungsanlagen eine sichere Zerstörung gewährleistet.