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Wenn Dein Müll dich verrät – Polizei sichert Hinweise – Müllentsorgern im Schutzgebiet auf der Spur!

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Wenn Dein Müll dich verrät – Polizei sichert Hinweise – Müllentsorgern im Schutzgebiet auf der Spur!

Wasungen/Schwarzbach – Der Rohlich´s Grund, wie er bei den Einheimischen heißt, ist ein kleines Tal zwischen Wasungen und Schwarzbach. Es gehört zum Forstrevier von Michael Krause, der im Auftrag der Salm Boscor Gruppe dort die forstwirtschaftlichen Belange regelt.

Doch was er dieser Tage erleben musste, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Mitten in besagtem Grund, mitten im Wald, liegt ein großer Haufen aus Elektrogeräten, Autoreifen, Farbeimern und Bauschutt. Wie kommt der dahin?

 

 

„Was da liegt, macht einfach nur sprachlos! Für mich war klar, das muss angezeigt werden. Diese Sauerei muss geahndet werden!“ sagt Michael Krause.

Die Sachen wurden nicht einfach mal an der Straße abgeladen. Mehr als 600 Meter haben der oder die Täter auf einem Waldweg zurückgelegt, um ihren Müll dann abzukippen.

 

Foto: MKD [thüringen]

Autoreifen –  offensichtlich beim Online-Anzeigen-Portal nicht losgeworden, ein riesengroßer Flachbildschirm, eine Kühl-Gefrierkombination, eine elektrische Motorsäge, eine Handkreissäge, diverse Kabel und Ladegeräte, DVD-Spieler, Receiver, ein Ventilator und etliche Aktenkoffer – die Liste könnte noch fortgeführt werden.

Das, was fassungslos daran macht ist, dass fast alle diese Sachen ohne Probleme, vollkommen legal und sachgerecht und ohne zusätzliche Kosten, bei der Stadtwirtschaft oder mit dem Sperrmüll hätten entsorgt werden können! Warum schmeißt man sie dann in den Wald?

 

 

 

Die Fundstelle liegt in einem Wassereinzugsgebiet. Deshalb gelten hier besondere Schutzbestimmungen. Vom Kühlmittel der Gefrierkombination, dem Öl der Kettensäge oder dem Inhalt der Pflanzenspritze geht eine enorme und nicht zu unterschätzende Gefahr aus.

Michael Krause hat deshalb auch keine Sekunde gezögert und den Fall zur Anzeige gebracht. „Gemeinsam mit Beamten der Polizeiinspektion Meiningen war ich heute vor Ort, um die Tat zur Anzeige zu bringen. Auch das Umweltamt des Landratsamtes sowie die Naturschutzbehörde habe ich informiert!“ schildert er sein Vorgehen. „Was hier geschehen ist, muss konsequent geahndet werden. Diesen Umweltfrevlern muss man auf die Finger hauen!“

 

 

Das, was da im Röhlicher Grund passiert ist, das ist kein einfaches Umweltdelikt, keine Ordnungswidrigkeit! Die Polizeibeamten ordneten den Fall als Straftat ein.

Umweltrechtliche Straftatbestände finden sich in den §§ 324 ff. im 29. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) unter dem Titel „Straftaten gegen die Umwelt“ und in einigen Umweltgesetzen (z. B. §§ 27 ff Chemikaliengesetz, §§ 71, 71a Bundesnaturschutzgesetz).

Das Umweltrecht sieht für solche Umweltstraftaten Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei, drei oder fünf Jahren vor. Besonders schwerwiegende Straftaten, z. B. solche, die die öffentliche Wasserversorgung gefährden (§ 330 StGB), sind mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn oder fünfzehn Jahren bewährt.

 

 

 

Und wie sich bei der Tatortschau zeigte, der/die Täter hatten keine „ganze Arbeit“ geleistet. „In diesem riesigen Müllberg haben wir mehrere Hinweise auf den/die Täter gefunden. Sie haben in den weggeworfenen Dingen Spuren hinterlassen. Die zu verfolgen, ist jetzt aber Sache der Behörden. Ich glaube,wir sind diesen Personen näher als sie glauben.“ zeigt sich der Revierförster zuversichtlich. 

 

Wer Hinweise auf den oder die Täter geben kann, meldet sich bitte bei der Polizeiinspektion Meiningen oder bei Revierförster Michael Krause in Wasungen!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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