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Einweisung ins Krankenhaus – Was wird aus Bello & Co? Sorgen SIE vor!!!
Im Falle der umgehend notwendigen Einweisung von Bürgern in Krankenhäuser, Kliniken oder ähnliche Einrichtungen kann es im Einzelfall vorkommen, dass die Versorgung eines im
Haushalt des Patienten lebenden Haustieres nicht unmittelbar sichergestellt ist (alleinstehende Personen ohne Angehörige in der Wohnung).
Die Rettungskräfte melden in diesem Fall der Leitstelle des Landkreises den Sachverhalt unter Mitteilung von Name und Anschrift des Patienten sowie die Erreichbarkeit (Klinikum, Mobilnummer des Patienten) und den Namen des Rettungsdienstmitarbeiters der die Information veranlasst hat.
Der Mitarbeiter der Leitstelle informiert die für den Ort zuständige Verwaltungsgemeinschaft/ Gemeinde/ Stadt über die zuständigen Ordnungsämter.
Die örtlich zuständigen Ordnungsämter versuchen über ihre Orts- und Personenkenntnisse Angehörige oder Verwandte oder geeignete Nachbarn für die Durchführung der
Tierbetreuung, vorzugsweise in Abstimmung mit dem Patienten, einzusetzen. Im Verhinderungsfall des Ordnungsamtes ist die zuständige Polizeidienststelle zu
informieren.
Ist die Zuziehung von Verwandten oder Bekannten zur Versorgung des Heimtieres nicht möglich, kann sich das Ordnungsamt/ Polizei der Unterstützung der Tierauffangstationen
bedienen. Die Ordnungsämter haben Vereinbarungen mit den Tierauffangstationen bzw. Tierheimen abgeschlossen.
Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen besteht zwischen der Tierauffangstation des Tierschutzvereins Schmalkalden e.V. und Umgebung eine Vereinbarung mit folgenden Orten:
Stadt Schmalkalden, Stadt Brotterode-Trusetal, Stadt Steinbach-Hallenberg, Gemeinde Floh-Seligenthal, erfüllende Gemeinde Breitungen.
Die Tierauffangstation des Tierschutzvereins Meiningen e.V. hat eine Vereinbarung mit diesen Orten: Stadt Meiningen, VG Dolmar-Salzbrücke, VG Wasungen-Amt Sand, Gemeindeverwaltung Grabfeld.
Zwischen der Tierauffangstation des Tierhilfe Zella-Mehlis e.V. besteht eine Vereinbarung mit: Stadt Zella-Mehlis, Stadt Oberhof.
Das Tierheim Springen hat eine Vereinbarung mit: der VG Hohe Rhön und VG Rhönblick.
Es dürfte jedem klar sein, dass im Falle eines weiteren Anstiegs der Infektionsfälle die Zahl der zu betreuenden Tiere ebenso steigen wird. Die Tierheime und Tierauffangstationen werden das nicht leisten können! Deshalb, sorgen SIE vor! Besprechen SIE in der Familie was im Falle einer Einweisung mit IHREN Tieren passienen soll. Wer und wie werden sie versorgt? Wo können sie ordentlich versorgt werden?
Stellen und beantworten SIE sich diese Fragen jetzt. Nur dann sind Bello & Co auch geschützt!
Zu fachlichen Fragen kann der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung kontaktiert werden bzw. am Wochenende der amtstierärztliche Rufbereitschaftsdienst über
die Leitstelle.