Meiningen -Trotz aller Einschränkungen infolge der Coronapandemie versucht auch die Meiningen Justiz, den in den vergangenen Wochen zurückgefahrenen Geschäftsbetrieb ab dem 04.05.2020 wieder in vollem Umfang aufzunehmen. Allerdings können Verhältnisse wie vor der Ausbreitung des CoronaVirus dabei noch nicht erwartet werden. Eine Reihe von Maßnahmen dienen dem Schutz der Angehörigen der Justiz ebenso wie der Sicherheit und Gesundheit der Rechtsuchenden. Besucher von Justizeinrichtungen werden – auch zu ihrem eigenen Schutz – dringend gebeten, folgende Hinweise zu beachten:
- Beachtung der bekannten Hygieneregeln, insbesondere der Husten- und Niesetikette, Handdesinfektion,
- Einhaltung eines Mindestabstandes zu anderen Personen von 1,5 m
- Physische soziale Kontakte zu anderen Menschen sind generell auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Deshalb sollten Besucher nur nach Erhalt einer Ladung zu einem Gerichtstermin oder in wirklich dringenden Fällen das Gerichtsgebäude aufsuchen. Sofern möglich wird gebeten, Anträge auch telefonisch oder schriftlich zu stellen und gegebenenfalls Termine mit den zuständigen Mitarbeitern telefonisch zu vereinbaren.
- Neben der weiterhin stattfindenden Sicherheitskontrolle am Einlass findet auch eine Befragung von Besuchern zu etwa bestehenden Erkältungssymptomen und/oder zu Herkunft bzw Kontakt zu Personen aus Risikogebieten statt. Dies wird nicht ausschließbar zu Wartezeiten am Einlass führen.
- Darüber hinaus ist das Betreten des Justizzentrums nur gestattet, wenn eine Mundnasenbedeckung (MNB) getragen wird (Maskenpflicht!). Als MNB wird jeder Schutz anerkannt, der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von Tröpfchen und Partikeln durch Husten, Niesen, Aussprache, zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie. Ob und in welchem Umfang in den Gerichtsverhandlungen selbst eine Maske zu tragen sein wird, entscheidet der jeweilige Richter bzw. Rechtspfleger.
- Die Sitzungssäle selbst wurden zwischenzeitlich so umgestaltet, dass zwischen den Beteiligten, insbesondere auch den Besuchern, der Mindestabstand gewahrt werden kann.
- Der Sicherheit der Besucher dient darüber hinaus ein verschärftes Reinigungsregime; insbesondere publikumsrelevante Bereiche werden häufiger und intensiver desinfiziert.
All dies hat nicht ausschließbar Auswirkungen auf die Geschäftsabläufe in der Justiz. Für etwaige erhöhte Wartezeiten oder Bearbeitungsverzögerungen wird um Verständnis gebeten.
Die für das Justizzentrum derzeit getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen werden regelmäßig auf ihre Erforderlichkeit hin überprüft und an die tatsächlichen Verhältnisse und administrativen Vorgaben angepasst.
Die Behördenleitungen der im Justizzentrum Meiningen ansässigen Behörden werden ggf. über die weitere Entwicklung berichten und danken an dieser Stelle für die von allen Rechtsuchenden entgegengebrachte Geduld und ihr Verständnis!
Quelle; Justizzentrum Meiningen