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Kein Alleingang – Kreisfreie Städte fordern verbindliche Regelungen

C MKD [thüringen]/Symbolbild

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Kein Alleingang – Kreisfreie Städte fordern verbindliche Regelungen

Seit Beginn der Corona-Krise tragen die Kommunen die Verantwortung für ein ausgewogenes Vorgehen beim Abwägen von Gesundheitsschutz einerseits und einem soweit wie irgend möglich unbeeinträchtigten Funktionieren von Wirtschaft, Gesellschaft und individuellem Alltag andererseits.

Die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte Gera, Jena, Weimar, Erfurt und Suhl sowie die Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach tragen diese Verantwortung gern und an vorderster Front. Sie sind den Menschen und ihren Sorgen und Wünschen nahe und im täglichen Kontakt mit ihren Bürgerinnen und Bürgern. Wirklich bewältigt werden könne die Krise aber nur, wenn das Land und die Kommunen die Aufgaben gemeinsam angingen.

Es sei richtig, Schritte hin zu einer neuen Normalität zu unternehmen, auf lokale Besonderheiten mit besonderen Maßnahmen reagieren zu können und die Grundrechte nicht länger und weiter als nötig zu beschränken. Neben dem Vertrauen auf die Eigenverantwortung jedes Einzelnen müssten aber weiterhin gewisse Regeln gelten. Deshalb appellieren Julian Vonarb, Dr. Thomas Nitzsche, Peter Kleine, Andreas Bausewein, André Knapp und Katja Wolf an das Land, trotz der von Ministerpräsident Ramelow geplanten Rückkehr in den Regelmodus ein Minimum an Maßnahmen für das ganze Land verbindlich zu regeln.

Diese fünf Maßnahmen sind:

  1. Hygiene – das meint Grundregeln für jeden einzelnen wie häufiges Händewaschen, der Verzicht auf das Handgeben, Husten- und Nießetikette, aber auch das Vorliegen von Hygienekonzepten beim organisierten Zusammentreffen von Menschen.
  2. Abstand – Diese Regel ist überall dort extrem schwierig, wo man davon lebt, dass sich viele Menschen an einem Ort versammeln (die Kultur- und Veranstaltungsbranche etwa), aber auch alles, was sich in geschlossenen Räumen abspielt (z.B. Gastronomie, aber auch Kita / Schule). Hier braucht es für die „neue Normalität“ neue Lösungen, die wir noch nicht alle haben, und die innerhalb weniger Tage auch nicht zu entwickeln sind.
  3. Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung – Hier braucht es Augenmaß für die Verhältnismäßigkeit. Die grundsätzliche Akzeptanz für die Masken ist hoch. Sie schwindet aber sehr rasch, wenn die Masken über einen längeren Zeitraum getragen werden sollen.
  4. Kontaktnachverfolgung – Dies ist das A und O für die nächsten Monate. Daher ist es unverzichtbar, überall dort, wo einander unbekannte Menschen aufeinandertreffen, die Kontaktdaten zu erheben. Wie das datenschutzkonform möglich ist, macht z.B. Mecklenburg-Vorpommern vor, gemeinsam übrigens mit dem dortigen Datenschutzbeauftragten.
  5. Ausreichend Testkapazitäten –  Gemeinsam mit der Kontaktnachverfolgung sind diagnostische Tests entscheidend für eine strategische Bekämpfung des Coronavirus.

Und ein weiterer Punkt kommt hinzu: Die OBs raten dem Freistaat dringend davon ab, bei den Kontaktbeschränkungen einen Sonderweg zu beschreiten. Auf eine klare Festlegung kann insbesondere hier nicht verzichtet werden. Lockerungen in diesem Bereich können nur soweit gehen, wie es sich aus Sicht des Infektionsschutzes und der Nachverfolgbarkeit vertreten lässt. Zugleich muss die Regelung in der Umsetzung sinnvoll nachvollziehbar sein, sowohl für die Bürger als auch für die Behörden.

Unter Aufhebung aller bisherigen Anordnungen nur noch im Nachhinein auf das Entstehen neuer Hotspots zu reagieren, halten die OBs für den falschen Weg: man müsse auch präventiv aktiv bleiben.

Wenn die fünf Maßnahmen aber verlässlich wirken, dann seien darüber hinaus Lockerungen ebenso vorstellbar und wünschenswert wie lokal abweichende Regelungen, wenn lokal besondere Rahmenbedingungen vorliegen.

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