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Kurzer Prozess im Meininger Vergewaltigungsprozess

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C MKD [thüringen]

Meiningen – Am Landgericht Meiningen begann heute die Hauptverhandlung gegen einen 32jährigen iranischen Staatsangehörigen, wohnhaft in Meiningen, dem die Staatsanwaltschaft Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung vorwirft.

Corona hat auch am Gericht in Meiningen seine Spuren hinterlassen. Gerade mal acht Plätze im Besucher- und Medienbereich sind vorhanden. Die Regeln geben es aktuell nun mal so vor. Alle Plätze sind besetzt.

 

 

Kurz vor 9 Uhr wurde der Angeklagte in den Gerichtsaal geführt. Mit Rollmütze, Mundschutz und Fußfesseln.

 

 

„Der Angeklagte soll im November 2019 die Geschädigte auf offener Straße in Meiningen in ein Gebüsch gezerrt haben und dann mit ihr einen Abhang heruntergerutscht sein. Dort soll er versucht haben, sie zu küssen, und – als ihm dies nicht gelungen sein soll – gewürgt haben. Anschließend soll er trotz Gegenwehr der Geschädigten sexuelle Handlungen an ihr ausgeführt haben.“ so der Vorhalt der Staatsanwältin.

Doch schon kurz nach der Verlesung der Anklage ist für heute Schluss. Wie zu jedem Prozess steht es einem/einer Angeklagten frei, sich „zur Sache einzulassen“, oder auch nicht. Was nichts anderes bedeutet, als dass sich der/die Angeklagte zur Tat bekennt, diese einräumt oder aber verneint. Im Falle einer Verurteilung, so sieht es das Gesetz vor, wäre dies dem/der Angeklagten strafmildernd anzurechnen.

Manch einer mag diese Regelung unnötig finden. In der Praxis jedoch hat sie vielen, der ohnehin durch die Tat stark beeinträchtigen Opfer, die Aussage vor Gericht erspart.

Grund der Vertagung heute war offensichtlich ein zweites DNA-Gutachten, welches der Pflichtverteidiger ins Feld führte. Hier konnte das Gutachten nicht zweifelsfrei dem Angeklagten zugeordnet werden. Nun werden die Verfasser der beiden Gutachten als Sachverständige geladen und gehört.

Damit werden zwei Dinge sicher gestellt.

Erstens, das Recht auf einen fairen Prozess. Und dies gilt für Jedermann, ungeachtet seiner/ihrer ethnischen Herkunft.

Und zweitens, dass ein Urteil auch einer möglichen Revision Stand hält. Das erspart gerade den Opfern eine erneute Aussage vor einem Gericht und damit neuerliche Pein.

 

Der Prozess wird in Kürze fortgesetzt. Wir berichten!

 

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