Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen setzt sich nach Kräften mit den anderen betroffenen Thüringer Landkreisen im „Salzunger Bündnisses gegen den SuedLink“ dafür ein, konfliktarme Trassenverläufe durch die Region zu finden, sollte der SuedLink kommen.
Im Sommer 2020 wollen die Bundesnetzagentur und die SuedLink-Vorhabenträger im Rahmen der Bundesfachplanung endgültig über den Korridorverlauf (1.000 m Breite) entscheiden. Für die Vorhabenträger ist ein Korridorverlauf, der auch durch den Landkreis Schmalkaden-Meiningen führt, die bevorzugte Variante. Auf diese Entscheidung wird der Beginn des Planfeststellungsverfahrens folgen, an dessen Ende die rechtliche Zulassung der konkreten Stromtrasse droht.
Den Gemeinden und der Kreisverwaltung wurde im Entwurf durch die Vorhabenträger bereits ein 100 m breiter Korridor zur Konkretisierung des weiteren Planungsverfahrens vorgestellt. Dieser dient den Vorhabenträgern zur Vorbereitung der Antragskonferenzen im kommenden Planfeststellungsverfahren. Die tatsächliche Breite der Stromtrasse wird in der letztlichen baulichen Umsetzung etwa 16-20 m betragen, allerdings wird beim Bau temporär eine deutlich größere Fläche betroffen sein (40-45 m Breite).
Das Landratsamt bittet alle durch den SuedLink betroffenen Flächeneigentümer und Gemeinden, an einem gemeinsamen Beeinträchtigungs- und Forderungskatalog mitzuarbeiten:
Welche Beeinträchtigungen liegen auf den konkreten Grundstücken, die ggf. noch nicht behördlich erfasst sind? Welche vorhabenbezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind für die konkrete lokale Entwicklung am sinnvollsten?
Alle Betroffenen sollten ihre Beeinträchtigungen und Vorstellungen für einen möglichen Ausgleich ohne Umschweife direkt und so konkret wie möglich in Worte fassen! Alle Beeinträchtigungen und sinnvollen Ausgleichsansätze werden durch das Landratsamt zusammengestellt, strukturiert und gemeinsam mit dem Salzunger Bündnis, d.h. durch die jeweils betroffenen Landkreise und Kommunen, den Vorhabenträgern nahegelegt und in das weitere formale Planungsverfahren eingebracht.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist es möglich, durch alternative Verlaufsvorschläge Beeinträchtigungen ggf. zu umgehen. Durch die Einbringung einer durchdachten Konzeption zum Ausgleich und Ersatz können die negativen Auswirkungen des SuedLinks auf die regionale Entwicklung abgemildert werden.
Ob sich Flächen in dem derzeit von den Vorhabenträgern geplanten Korridorverlauf befinden, können Flächeneigentümer im Landratsamt per E-Mail bei Frau Walter (d.walter@lra-sm.de) erfragen. Dafür sollte die jeweilige Gemeinde, Gemarkung, sowie Flur- und Flurstücksnummer des Grundstücks angegeben werden.
Sind Flächen betroffen, sendet das Landratsamt den Eigentümern auf Anfrage einen Kartenausschnitt ihrer Fläche(n) mit dem Korridorverlauf als Grundlage für die Formulierung der Beeinträchtigung sowie evtl. sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen zu.