Eisenach – Mit der neuen Corona-Sonderverordnung des Freistaates Thüringen vom 1. Dezember sind auch bei Trauerfeiern neue Regelungen zu beachten.
Bei Trauerfeiern sind ab sofort nur noch maximal 15 Personen gestattet, unabhängig davon, ob die Trauerfeier/ Beerdigung/ Beisetzung in der Kapelle oder unter freiem Himmel, direkt am Grab stattfindet.
In der Friedhofkapelle muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, im Freien wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen. Die Angehörigen erhalten, wie bisher auch, vom jeweiligen Bestattungsinstitut eine Liste um die Kontaktdaten der Trauergäste vorab einzutragen, die Liste wird beim jeweiligen Bestattungsinstitut hinterlegt und nach vier Wochen vernichtet.
Damit die Trauergäste in der Kapelle nach Möglichkeit die Mindestabstände einhalten können, bleibt es bei einer Bestuhlung von 30 Plätzen. Kondolenzlisten können aufgrund des hohen Infektionsaufkommens nicht ausgelegt werden, Trauergäste können aber kontaktlos Trauerkarten übergeben. Wer unter diesen Bedingungen keine Trauerfeier/Beerdigung durchführen möchte, kann die Beisetzung um maximal sechs Monate aussetzen, dies geht jedoch nur bei Urnenbestattungen.