Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat das Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung gegen den Thüringer Ministerpräsidenten und Abgeordneten des Thüringer Landtages Bodo Ramelow nach Erfüllung einer Geldauflage eingestellt.
Dem Ministerpräsidenten wurde vorgeworfen, anlässlich der 21. Plenarsitzung des Thüringer Landtages am 17. Juli 2020 in Erfurt von der Regierungsbank dem AFD-Abgeordneten Stefan Möller den Mittelfinger gezeigt und ihn als „widerlichen Drecksack“ bezeichnet zu haben. Letzteres hatte er kurz darauf in einem MDR-Fernsehinterview wiederholt.
Der Thüringer Landtag hatte am 4. Dezember 2020 die Immunität von Herrn Ramelow aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat von der Möglichkeit des § 153a Strafprozessordnung Gebrauch gemacht, von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten eine Zahlungsauflage in Höhe von insgesamt 5000 Euro an zwei – unpolitische – Erfurter gemeinnützige Vereine erteilt. Diese Möglichkeit besteht, wenn die Auflage geeignet ist das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Bei Berücksichtigung aller Umstände war dies hier der Fall.
Nachdem Herr Ramelow die Auflage vollumfänglich erfüllt hat, können die Taten nicht mehr als Vergehen verfolgt werden und ist das Verfahren endgültig eingestellt worden.
Im Laufe des Ermittlungsverfahrens hatte der Verteidiger des Ministerpräsidenten – anders als die Staatsanwaltschaft Erfurt – die Rechtsansicht vertreten, dass der Ministerpräsident, der zugleich ein Abgeordnetenmandat innehat, für seine Äußerungen im Parlament und die gleichlautende Wiederholung danach gegenüber der Presse, den Schutz der Indemnität genießt.
Die jetzt erfolgte Einstellung nach § 153a Strafprozessordnung setzt lediglich das Bestehen eines hinreichenden Tatverdachts voraus; sie stützt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aber nicht auf die Gewissheit über die Schuld. Die Unschuldsvermutung wird mithin bei der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens nach der genannten Norm nicht berührt.
Grünseisen
Oberstaatsanwalt – Pressesprecher