Bad Salzungen – Anlässlich der Zuspitzung im SuedLink-Verfahren tagte das Salzunger Bündnis der betroffenen Landkreise in Thüringen am Mittwoch, 17. Februar ein weiteres Mal, um gemeinsam ein wirkungsvolles Vorgehen abzustimmen.
Neben der Rückkopplung mit den Landesbehörden, die gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur für den Korridor durch Thüringen Klage einlegen werden, und der Koordinierung der Aktivitäten der Gemeinden und Landkreise, wurde deutlich:
Das Wichtigste in der aktuellen Phase ist, dass alle, die in den betroffenen Landkreisen wohnen, sich zu Wort melden. Für alle Akteure, die von der SuedLink-Trasse betroffen sein werden, insbesondere in Forst, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Naturschutz, ist es jetzt unbedingt notwendig, ihre Interessen zu verteidigen. „Halten Sie in diesem langwierigen Verfahren durch, bringen Sie hartnäckig erneut alle Belange vor, bei denen Sie nicht sicher sind, ob sie bisher schon berücksichtigt wurden! In dieser vorletzten Beteiligungsrunde geht es nämlich ganz konkret um Ihre lokalen Interessen“, ruft Landrat Reinhard Krebs auf.
Während sich Betroffene in der nächsten und letzten Beteiligungsphase (nach § 22 NABEG) Einwendungen zum metergenauen Verlauf der Trasse und bautechnischen Details äußern können, kann in der aktuellen Beteiligung durch die Bevölkerung alles vorgebracht werden, was bisher nicht ausreichend untersucht wurde, wie z.B.
- bisher nicht berücksichtigte wertvolle Waldbestände und (Natur-)Denkmale,
- besondere Bodenverhältnisse oder erosionsgefährdete Flächen an Flussufern oder auf geneigten Flächen (Erhöhung der Gefährdung nach Wegnahme des Bewuchses!),
- bislang nicht untersuchte Vorkommen geschützter Arten,
- Drainagen in der Landwirtschaft, auch wenn sie ggf. nicht genau lokalisiert werden können, deren Zerstörung den Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen bewirkt.
Der Vorhabenträger hat die Möglichkeit, schützenswerte Elemente zu unterbohren, sofern die Unterbohrung nicht länger als 1000 m sein muss (hierfür benötigt: Start und Endgruben von bis zu 45×60 m).
„Fordern Sie eine solche Unterbohrung wenn hierdurch Ihre Interessen geschützt werden können. Fordern Sie die Prüfung der Verlegung der Trasse innerhalb des 1000 m-Korridors, wenn der Verlauf an anderer Stelle weniger Schaden verursacht.
Fordern Sie den Verlauf der Trasse entlang von schon bestehenden Infrastrukturen innerhalb des festgelegten Korridors, um die Zerschneidung der Natur und der landwirtschaftlich genutzten Flächen weitgehend zu verhindern.
Denken Sie hierbei auch an den Bau der Trasse, bei dem nicht nur eine Fläche von 16-20 m für die eigentliche Trasse, sondern ein zusätzlicher Arbeitsstreifen von über 25 m sowie in regelmäßigen Abständen Zufahrtswege für Schwerlasttransporter (Leergewicht um die 40 t) für Kabelspulen mit einem Gewicht von 50-80 Tonnen benötigt werden“, so Landrat Reinhard Krebs weiter.
Die Unterlagen, wie auch ein Online-Beteiligungsformulare für die Vorhaben 3 und 4 (identische Unterlagen für den Bereich des Wartburgkreises) können auf der Website der Bundesnetzagentur
für den Abschnitt D1 (Gerstungen bis Bad Liebenstein) unter
www.netzausbau.de/vorhaben3-d1 und www.netzausbau.de/vorhaben4-d1 und
für den Abschnitt C2 (Treffurt / Ifta) unter
www.netzausbau.de/vorhaben3-c2 und www.netzausbau.de/vorhaben4-c2
über den oberen, blauen Reiter „Status“ abgerufen werden.
Außerdem können Stellungnahmen parallel bei der Bundesnetzagentur eingesendet werden:
– per E-Mail für Abschnitt C2: V3V4C2@bnetza.de
– per E-Mail für Abschnitt D1: V3V4D1@bnetza.de
– auf dem Postweg an:
Bundesnetzagentur, Referat 804
Postfach 8001
53105 Bonn
Rückfragen zum aktuellen Verfahrensschritt und zu möglichen Inhalten der aktuellen Beteiligungsmöglichkeit beantwortet gerne das Amt für Kreisplanung im Landratsamt Wartburgkreis unter Tel. 03695/61-6404 oder per E-Mail an Martin.Lachor@wartburgkreis.de.