Bad Salzungen – Da im Wartburgkreis und Eisenach die Corona-Fallzahlen unverändert auf hohem bis sehr hohem Niveau liegen, müssen die Schulen und Kindergärten im Wartburgkreis und Eisenach weiterhin geschlossen bleiben. Die Allgemeinverfügung kann jedoch erst am Freitag, den 23. April erlassen werden, da die Verlängerung der dafür notwendigen Landesverordnung erst an diesem Tag in Kraft tritt. Die Schließungsverfügung hat eine Gültigkeit bis zum 09. Mai 2021.
„Leider kann ich keine andere Entscheidung treffen“, so Landrat Reinhard Krebs, „die Krankenhausauslastung und die Belegung der Intensivbetten ist weiterhin enorm. Die Entwicklung der Fallzahlen zeigt keine Entspannung.“
Zudem besteht die ungewisse Situation, welche Regelungen der Bund erlassen wird und ab wann diese gelten werden.
Die Notbetreuung findet für die berechtigten Personengruppen wie gewohnt statt.
Für die 7. Allgemeinverfügung des Wartburgkreises zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 u. a. zur erweiterten Maskenpflicht ist ebenfalls eine Verlängerung bis 09. Mai 2021 geplant. Grundlage zum Erlass ist auch hier die Verlängerung der Landesverordnung.