Erfurt – Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat gegen einen Richter am Amtsgericht Weimar ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Der Richter hatte am 8. April 2021 im Rahmen einer Kindschaftssache einen Beschluss im Wege der einstweiligen Anordnung erlassen und damit weitreichende Anordnungen im Zusammenhang mit der Maskenpflicht getroffen.
Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat, obwohl es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit handelte, für die ausschließlich der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist.
Damit besteht ein Anfangsverdacht, dass er sich bei dieser Entscheidung einer Beugung des Rechts schuldig gemacht hat, indem er sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat, seine Entscheidung also von den gesetzlichen Vorschriften nicht mehr getragen wird, so dass sie willkürlich erscheint.
Ein Anfangsverdacht ist gegeben, wenn es aufgrund konkreter Tatsachen nach der kriminalistischen Erfahrung als möglich erscheint, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt.