Connect with us

Inselsberg-Online

Weitere Lockerungen in Eisenach ab Mittwoch

C MKD [thüringen]/Symbolbild

Nachrichten

Weitere Lockerungen in Eisenach ab Mittwoch

Eisenach – Ab dem morgigen Mittwoch, 2. Juni, treten in Eisenach weitere Lockerungen in Kraft. Der 7-Tage-Inzidenzwert liegt in der Wartburgstadt seit dem 26. Mai unter dem maßgeblichen Schwellenwert von 50. Schulen und Kindertagesstätten können daher in die Phase grün wechseln. Das bedeutet Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz. Es bleibt beim gegenwärtigen Testsystem. Weiterhin gilt an Schulen eine Testpflicht, das heißt ein Betretensverbot für Ungetestete. Ausnahmen bestehen für Abschlussprüfungen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht entfällt stufenweise mit fallender Inzidenz. Die Einrichtungen der Jugendhilfe vollziehen ähnliche Lockerungsschritte. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat festgelegt, was Phase grün bedeutet – nachzulesen im Detail hier:

https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021-05-31_Infektionsschutzregeln_Juni_2021.pdf .

Weiterhin gelten Abstands- und Hygieneregeln, Kontaktdatennachverfolgung usw., um den Weg zum nächsten Lockerungsschritt gehen zu können. Er kann ab einem stabilen Inzidenzwert unter 35 erfolgen.

 

Auszüge aus der neuen Verordnung – für Eisenach:

Das Kinder- und Jugendzentrum „Alte Posthalterei“ ist geöffnet. Der Kinderbereich arbeitet wieder im Regelbetrieb mit vorbeugendem Infektionsschutz und ist personell bedingt bis einschließlich 4. Juni von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Ab Montag, 7. Juni, ist von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Der Jugendbereich ist aus personellen Gründen bis 11. Juni geschlossen und öffnet ab Montag, 14. Juni, wieder im Regelbetrieb mit vorbeugendem Infektionsschutz und einer Öffnungszeit von 15 bis 20 Uhr.

Für die städtische Musikschule „Johann Sebastian Bach“ ist einiges mehr als Einzelunterricht möglich. Die Details werden derzeit ausgearbeitet. Sobald der Unterrichtsplan feststeht, werden wir hierzu informieren.

Die Innenräume aller Museen können wieder öffnen. Ein Coronatest ist nicht notwendig, allerdings müssen die Kontaktdaten beim Museumsbesuch angegeben werden. Details zum Zeitplan und zur Organisierung der Öffnung der städtischen Museen werden noch bekannt gegeben.

Die Testpflicht entfällt auch beim Einkaufen. Der gesamte Einzelhandel ist geöffnet, ohne Testpflicht. Es müssen aber die Kontaktdaten erfasst werden. Selbstverständlich muss auch weiterhin ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

 

Die Gastronomie darf ihre Innenräume wieder öffnen – für Gäste ist ein negativer Coronatest (Impfung/Genesung) erforderlich und es werden die Kontaktdaten erfasst. Die Außengastronomie darf ab Mittwoch ohne Terminvergabe öffnen. Kontaktdaten sind weiterhin zu erfassen. Ein Corona-Test ist nicht notwendig.

 

Beherbergungsbetriebe dürfen unter diesen Bedingungen Gäste empfangen: einmaliger Test bei „Anreise“ und Kontaktpersonennachverfolgung.

 

Gelockert werden auch die Kontaktbeschränkungen: In geschlossenen Räumen darf sich ein Haushalt mit fünf weiteren Personen treffen. Unter freiem Himmel ist das Treffen eines Haushaltes mit zehn Personen gestattet (Geimpfte und Genesene zählen nicht mit).

 

Alle Lockerungen können ausführlich in der neuen Corona-Verordnung des Freistaates Thüringen nachgelesen werden, die am 2. Juni in Kraft treten und dann online zum Nachlesen hier zu finden sein wird: https://corona.thueringen.de/ .

 

Continue Reading

WhatsApp: 0171 19 52 961

Schickt uns Eure Infos,
Nachrichten,
Fotos,
Veranstaltungstipps &
Anfragen an:

info@inselsberg-online.de

WERBUNG

To Top