Connect with us

Inselsberg-Online

Workshop „Drohnen und Multicopter – Chancen für gewerbliche Nutzung“ im TGF Schmalkalden

C MKD [thüringen]/Symbolbild

Nachrichten

Workshop „Drohnen und Multicopter – Chancen für gewerbliche Nutzung“ im TGF Schmalkalden

Schmalkalden (jd) – Der Einsatz von Drohnen und Multicoptern in privaten oder gewerblichen Bereichen eröffnet der Technologie viele Chancen und soll die Sicherheit im Luftraum erhöhen. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer ist aber die Gefahr von Unfällen, Abstürzen oder Kollisionen. Schwerpunktthemen des ZIM-Workshops sind die aktuellen bundes- und landesrechtlichen Regelungen, die kommenden rechtlichen Entwicklungen sowie Anwendungsbeispiele. Eine praktische Vorführung findet im Anschluss an die Veranstaltung statt. Das Thüringer Kompetenzzentrum Wirtschaft 4.0, Digitalisierung im Handwerk und die Technologie- und Gründer- Fördergesellschaft (TGF) Schmalkalden/Dermbach mbH, Träger des ZIM – Innovationsnetzwerkes „SmartFaceNet“ Methoden und Prozesse für Smarte Oberflächen laden am Dienstag, 12. Oktober 2021 in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr in das TGF nach 98574 Schmalkalden, Allendestraße 68 (Konferenzraum) ein.

Das neue Gesetz zum Umgang mit Drohnen und Multicoptern beinhaltet allerhand Vorschriften und Regelungen, die sowohl von privaten als auch gewerblichen Piloten strikt einzuhalten sind. Grundsätzlich gilt, je komplexer die Fluggeräte sind, desto komplizierter sind auch die gesetzlichen Regelungen. Drohne ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Multicopter. Der Begriff Multicopter wiederum bezieht sich auf die Bauart des Fluggeräts. Beide Begriffe existieren allerdings im Luftrecht (noch) nicht. Dort wird lediglich zwischen unbemannten Luftfahrtsystemen (gewerbliche Nutzung) und Flugmodellen (private Nutzung) unterschieden. Auch wenn sie problemlos überall hinkommen: Drohnen dürfen längst nicht überall zum Einsatz kommen. Generell dürfen Drohnenbesitzer ihr Flugobjekt nicht höher als 100 Meter in die Luft steuern, sonst benötigt man eine Sondererlaubnis der Behörden. Wer seine Drohne ausschließlich auf einem Modellflugplatz fliegen lässt, kann das unverändert machen. Die neuen Regelungen gelten nur außerhalb von Modellflugplätzen. Einzige Ausnahme: Man muss eine Plakette mit Namen und Adresse des Besitzers anbringen. Bei einem Gewicht der Drohne von mehr als 2,0 Kilogramm muss neben der Kennzeichnung mittels Plakette der Besitzer die besonderen Kenntnisse nachweisen. Der Nachweis kann nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle erteilt werden und fünf Jahre lang gültig ist. Dafür muss man mindestens 16 Jahre alt sein.

 

Viele Besitzer von Drohnen nutzen ihre Geräte zum Filmen und Fotografieren. Schließlich sorgt die Perspektive aus der Luft für besondere Eindrücke. Erlaubt ist das nicht immer – so gilt zum Beispiel: Drohnen, die schon potenziell in der Lage sind, Ton- und Bildaufnahmen zu produzieren und gleichzeitig schwerer sind als 250 Gramm, dürfen erst gar nicht über Privatgrundstücke fliegen. Ob die Kameras unter der Drohne an- oder ausgeschaltet sind, spielt dabei keine Rolle. Beispielsweise gilt ein Betriebsverbot in und über sensiblen Bereichen – etwa in Einsatzbereichen von Feuerwehr, Polizei, anderen Rettungskräften sowie in Umgebung von Katastrophengebieten, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen, Einrichtungen von Bundes- und Landesbehörden sowie in Bereichen von Naturschutzgebieten. Und wer haftet, wenn beim Steuern der Drohne etwas schiefgeht? Beschädigt die Drohne im unkontrollierten Flug eine Stromleitung oder verletzt einen Menschen, greift die private Haftpflichtversicherung oft nicht. Wer sicher gehen will, sollte vor dem ersten Flug das Gespräch mit der Versicherung suchen und sich schriftlich bestätigen lassen, ob und wie die bisherige Haftpflichtpolice für Schäden aufkommt.

 

Der kompakte ZIM-Workshop „Drohnen und Multicopter – Chancen für gewerbliche Nutzung“ vermittelt gezielt die Themenvielfalt zu aktuellen Fragestellungen der gesetzlichen Grundlagen, technischen Entwicklungen unterschiedlicher Fluggeräte und Eisatzmöglichkeiten aus verschiedenen Bereichen.  Die Deutsche Flugsicherung (DFS) gibt auf ihrer Webseite Informationen über sicheres Fliegen mit Flugmodellen und unbemannten Fluggeräten. Die Teilnahme am Workshop ist kostenfrei. Jeder Teilnehmer/in erhält zum Abschluss des Workshops ein Teilnahmezertifikat als Nachweis einer Weiterbildung.

Die Referenten Tommy Müller, Inhaber der TBT Design im TGF Schmalkalden und Martin Hiepe, Technologie- Transfer- Berater der Handwerkskammer Südthüringen sind anerkannte Fachexperten der unterschiedlichsten Themenbereiche. Neben aktuellen Rechtsfragen, Sicherheits- und Zuverlässigkeitsaspekten bringen die Referenten ihr Knowhow aus der Praxis für den Praktiker ein.

 

Aus organisatorischen Gründen ist eine schriftliche Anmeldung bis zum 11. Oktober 2021 per E-Mail an: dahlems@tgf-schmalkalden.de oder per FAX: 03683-798-100 erforderlich. Agenda unter: www.smartfacenet.de/anmeldung

 

 

Text/Fotos: J. Dahlems

 

Continue Reading

WhatsApp: 0171 19 52 961

Schickt uns Eure Infos,
Nachrichten,
Fotos,
Veranstaltungstipps &
Anfragen an:

info@inselsberg-online.de

WERBUNG

To Top