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Veterinäramt SM informiert: Neue Allgemeinverfügungen für Geflügelhalter und -händler im Landkreis

C MKD [thüringen]/Symbolbild

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Veterinäramt SM informiert: Neue Allgemeinverfügungen für Geflügelhalter und -händler im Landkreis

Meiningen – Die Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza) ist deutschlandweit auf dem Vormarsch – nun auch wieder in Thüringen. Allein seit September gab es bundesweit 23 Fälle, in denen kleine und sehr große Hausgeflügelbestände (Hühner, Enten, Gänse etc.) mit dem Virus infiziert wurden. Dies hat dramatische Folgen für die betroffenen Betriebe: hier mussten jeweils alle Tiere getötet werden. Zuletzt bestätigte sich am 2. Dezember 2021 der Ausbruch der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand in Ostthüringen (Landkreis Altenburger Land).

 

Aus diesem Grunde hat der Landkreis Schmalkalden-Meiningen zwei Allgemeinverfügungen erlassen, die für alle Geflügelhalter im Landkreis gelten. Für alle Geflügelhaltungen (auch für Kleinstbestände!) gilt nun:

  • Vor dem Eingang jeder Geflügelhaltung ist eine Desinfektionsmatte oder -wanne auszulegen. Das Schuhwerk, das nur für die Stallungen verwendet werden soll, muss vor jedem Betreten desinfiziert werden
  • Vor dem Betreten der Stallung sind die Hände zu waschen und zu desinfizieren, es ist eine gesonderte Schutzkleidung (z.B. Kittel) zu verwenden
  • Geflügelställe sind in einem guten baulichen und hygienischen Zustand zu halten, es ist regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren
  • Nach jeder Ein- oder Ausstallung sind die Ställe, die verwendeten Gerätschaften sowie ggf. verwendete Fahrzeuge zu reinigen und zu desinfizieren
  • Der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler ist verboten. Ausnahmen sind nur unter bestimmten Umständen möglich.

„Diese erhöhten Maßnahmen der Biosicherheit sind aktuell leider unerlässlich, da sie unseren Beständen einen deutlich erhöhten Schutz vor der Geflügelpest bieten“, sagt Dr. David Sporn, Amtstierarzt im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen. „Uns ist bewusst, dass die Anordnungen einen großen Aufwand für alle Halter darstellen, aber wir müssen einen Geflügelpest-Ausbruch in unserem Landkreis unbedingt verhindern. Aus diesem Grund bitten wir hier um Verständnis.“

 

Der Hintergrund der Anordnungen ist, dass das Virus innerhalb der Wildvogelpopulation zirkuliert und auch ausgeschieden wird. Der Eintrag des Virus von der Wild- in die Hausgeflügelpopulation soll verhindert werden. Dazu kommt, dass Anfang 2021 durch einen „fliegenden Geflügelhändler“ unbemerkt an der Geflügelpest erkrankte Hühner in Thüringen verkauft worden waren. Dies hatte zu einer Vielzahl an Geflügelpestfällen in Thüringen geführt. Aufgrund der damals gesammelten Erfahrungen wird nun der Verkauf von Geflügel im Reisegewerbe untersagt beziehungsweise mit strengen Auflagen versehen.

 

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung weist weiterhin darauf hin, dass jede (!) Geflügelhaltung beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie bei der Tierseuchenkasse anzumelden ist. Das Füttern im Freien ist verboten. Alle gehaltenen Tiere sind durch die Tierhalter täglich auf ihren Gesundheitszustand zu kontrollieren. Bei Auffälligkeiten ist stets ein Tierarzt hinzuzuziehen. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes (Tel. 03693 / 485-8165) zur Verfügung.

Die Allgemeinverfügungen sind unter www.lra-sm.de einzusehen.

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