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Veterinäramt hebt Überwachungszone im südöstlichen Landkreis Schmalkalden-Meiningen auf

C MKD [thüringen]/Symbolbild

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Veterinäramt hebt Überwachungszone im südöstlichen Landkreis Schmalkalden-Meiningen auf

Meiningen – Keine Stallpflicht mehr für Geflügelhalter in Ortsteilen der Gemeinde Grabfeld sowie von Orten der Verwaltungsgemeinschaft „DolmarSalzbrücke“:

In einem Geflügelbestand im Landkreis Hildburghausen hatte sich am 8. Dezember 2021 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt. Teile des sogenannten Beobachtungsgebietes befanden sich im Landkreis SchmalkaldenMeiningen. Es handelte sich insbesondere um die Orte Exdorf, Jüchsen und Queienfeld (als Ortsteile der Gemeinde Grabfeld) sowie um Gebiete der VG DolmarSalzbrücke (Belrieth, Neubrunn, Vachdorf, Leutersdorf).

Nachdem die Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen im Landkreis Hildburghausen abgeschlossen und die Mindestdauer der Maßnahmen (30 Tage) abgelaufen sind, wurde durch das Veterinäramt des Landratsamtes Hildburghausen und im Zuge dessen auch durch den Fachdienst Veterinär und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes SchmalkaldenMeiningen die Aufhebung des Beobachtungsgebietes vollzogen. In den hiervon betroffenen Gemeinden gilt daher z. B. keine Aufstallungspflicht mehr.

Da der Vogelzug noch in vollem Gange ist und das Virus der Geflügelpest innerhalb der Wildvogelpopulation zirkuliert und ausgeschieden wird, besteht jedoch weiterhin eine konkrete Gefahrensituation für Geflügelhalter.


Die weiteren erlassenen Allgemeinverfügungen gelten daher vorerst weiter:


Allgemeinverfügung vom 02.12.2021 zu Biosicherheitsmaßnahmen (Hände waschen/des-
infizieren, Trennung Straßen/Stallkleidung, Schuhe reinigen/desinfizieren etc.)


Allgemeinverfügung vom 02.12.2021 zur Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe durch
Geflügelhändler im Landkreis SchmalkaldenMeiningen


Allgemeinverfügung vom 10.12.2021 zur Aufstallungsverpflichtung von Geflügel im Stall oder alternativ unter einer engmaschigen Voliere (in Gebieten entlang der Werra und in
Orten mit größeren Geflügelhaltungen) sowie Verbot der Nutzung von Fließgewässern als Auslauf für Geflügel und Verbot der Fütterung von Hausgeflügel im Freien zu nutzen.

Für Fragen steht der Fachdienst Veterinär und Lebensmittelüberwachung unter der Telefonnummer 03693 / 4858163 oder 8164 zur Verfügung. Die vollständigen Allgemeinverfügungen finden Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Landkreises:
www.lrasm.de

 

002-2022 AV 1 Beobachtungsgebiet AUFHEBUNG

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