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Stallpflicht im Landkreis Schmalkalden-Meiningen aufgehoben

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C MKD [thüringen]/Symbolbild

Meiningen – Die bestehende Stallpflicht für Geflügel in ausgewiesenen Risikogebieten im Landkreis Schmalkalden-Meiningen entfällt ab Samstag, 12. Februar 2022. Darauf weist der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung hin, der eine entsprechende Aufhebungsverfügung erlassen hat.

„In den letzten Wochen hat sich das Geflügelpestgeschehen in der Region beruhigt. In Thüringen sind keine weiteren Fälle aufgetreten, zudem findet derzeit kein nennenswerter Vogelzug aus nördlichen Gebieten statt“, erklärt Amtstierarzt Dr. David Sporn.

Zuletzt waren im Dezember und im Januar zwei Fälle von Geflügelpest bei Geflügelhaltungen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Landkreis Schmalkalden-Meiningen bekannt geworden – einer im Landkreis Hildburghausen und ein weiterer im bayerischen Fladungen (Landkreis Rhön-Grabfeld). In beiden Fällen wurde ein Eintrag des Virus aus der Wildvogelpopulation vermutet.

„Die sich anschließenden Probenahmen im Umfeld dieser Haltungen erbrachten jedoch keine weiteren positiven Nachweise. Aus diesen Gründen scheint es vertretbar, die Stallpflicht aufzuheben“, so Dr. Sporn. „Das ist eine gute Nachricht für alle Geflügelhalter in den betroffenen Gebieten“.

Insbesondere für die Halter von Enten- und Gänsezüchtern: Hier brauchen die Tiere üblicherweise Auslauf, damit die Zuchtsaison erfolgreich verlaufen kann. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung mahnt dennoch zu größter Vorsicht: „Die kalte Jahreszeit ist noch nicht vorbei, ein weiteres Auftreten des Virus ist nicht ausgeschlossen. Wir appellieren an alle Geflügelhalter, weiter hohe Biosicherheit in ihren Beständen aufrecht zu erhalten und insbesondere keinen Kontakt zur Wildvogelpopulation herzustellen“, fordert Amtstierarzt Sporn. Wichtig ist insbesondere Folgendes:

  • Fütterungsverbot von Geflügel im Freien
  • Schuhe und Hände sind vor Betreten von Geflügelhaltungen zu desinfizieren
  • Beim Betreten des Stalles ist Schutzkleidung (z.B. Kittel) zu tragen
  • Der Zukauf von Geflügel über mobile Händler, Geflügelbörsen oder -märkte ist nur erlaubt, wenn eine aktuelle virologische Untersuchung der Tiere auf Aviäre Influenza vorliegt
  • Jede Geflügelhaltung (ab dem ersten Huhn) ist beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie bei der Tierseuchenkasse anzuzeigen

 

Die entsprechenden Allgemeinverfügungen Nr. 3/2021 (Biosicherheitsmaßnahmen) und Nr. 4/2021 (mobiler Geflügelhandel) gelten fort und sind wie die Aufhebungsverfügung für die Stallpflicht über die Internetseite des Landratsamtes abrufbar: www.lra-sm.de (Sicherheit, Verkehr und Ordnung à Veterinär- und Lebensmittelüberwachung à Amtliche Tiergesundheitsüberwachung)

 

Für Fragen steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung gerne zur Verfügung: Tel. 03693 / 485-8165.

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