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Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Landkreis verschickt keine Bußgeldbescheide
Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen stellt mit sofortiger Wirkung die laufenden Bußgeldverfahren in Zusammenhang mit der einrichtungsbezogene Impfpflicht ein.
Hintergrund ist eine entsprechende Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums, wonach die einrichtungsbezogene Impflicht zum Jahresende ohnehin auslaufen soll.
„Wir setzen den Vollzug der eingeleiteten Bußgeldverfahren ab sofort außer Kraft. Das heißt, es werden keine Bußgeldbescheide verschickt“, betont Landrätin Peggy Greiser. „Wir haben bereits bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Anfang des Jahres davor gewarnt, dass diese sich als zahnloses Bürokratiemonster entpuppen wird und so ist es jetzt auch gekommen“, sagt Greiser.
Hinzu käme, dass die Impfung spätestens seit Omikron zwar vor schweren Verläufen, nicht aber vor Weitergabe des Virus schütze. Damit entfalle das Hauptargument für die einrichtungsbezogene Impflicht.
„Zudem haben der Schlingerkurs von Land und Bund zu einem uneinheitlichen Handeln in den Landkreisen geführt“, kritisiert Greiser.