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Kommt Unfallverursacher in die Psychiatrie?

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C MKD [thüringen]/Symbolbild

Meiningen – Am Mittwoch (10.05.23) beginnt vor der 1. Strafkammer des Landgerichtes Meiningen die Hauptverhandlung im Sicherungsverfahren gegen einen 34jährigen Beschuldigten aus Herford.

Er soll im August 2021 auf der B 62 zwischen Vacha und Dorndorf aufgrund einer akuten psychotischen Störung nicht in Lage gewesen sein, den von ihm gesteuerten Pkw sicher zu führen. Er geriet auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, so dass beide Fahrzeuge einen Totalschaden erlitten und auch die Fahrerin des entgegenkommenden Fahrzeugs erheblich verletzt wurde.

Um seine Fahrt fortsetzen zu können, habe er versucht einen Pkw, welcher angehalten hatte, zu starten. An der Unfallstelle befindlichen Ersthelfern gelang es, den Beschuldigten aus dem Fahrzeug zu ziehen, den Schlüssel aus Zündschloss abzuziehen und diesen der Fahrerin zu übergeben.

Um den Schlüssel zu erlangen, soll der Beschuldigte dann die Fahrerin angegriffen, zu Boden gebracht und sie u.a. getreten haben. Als er von Dritten von der Fahrerin weggezogen worden war, habe er versucht, ein weiteres Fahrzeug zu starten, was wiederum durch Dritte verhindert wurde, so die Staatsanwaltschaft.

Schließlich soll der Beschuldigte versucht haben, mit dem mittlerweile eingetroffenen Rettungswagen wegzufahren. Ins Klinikum Bad Salzungen verbracht soll er die Einrichtung seines Patientenzimmers zerstört haben und einen Schaden in Höhe von knapp 30.000,- € verursacht haben.

Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass der Beschuldigte zur Tatzeit aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war und beantragt deshalb seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

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