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Anmeldung der Schulanfänger zum Schulbesuch für das Schuljahr 2025/2026

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C MKD [thüringen]/Symbolbild

Für alle Kinder, die am 1. August 2025 sechs Jahre alt sind, beginnt entsprechend des § 18 Thüringer Schulgesetz die Schulpflicht am 1. August 2025. Kinder, die am 30. Juni 2025 mindestens fünf Jahre alt sind, können auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Die Anmeldung muss von beiden sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben werden. Bei Erscheinen nur einer sorgeberechtigten Person ist die Vollmacht des anderen Sorgeberechtigten erforderlich.

Eine Übersicht aller Grundschulen im Landkreis mit den Kontaktdaten sowie weitere Hinweise und Links sind unter dem Menüpunkt Arbeit, Wirtschaft und Bildung à Der Landkreis als Schulträger à Schulen im Landkreis auf der Internetseite www.lra-sm.de zu finden. Nähere Informationen erteilen die Grundschulen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen.

Für die Grundschulen der Stadt Meiningen und der Stadt Zella-Mehlis sind keine Schulbezirke festgelegt. Die Anmeldung erfolgt jeweils an der Wunschschule. In Meiningen ist für den Fall von Kapazitätsüberschreitungen an der Wunschschule bei der Anmeldung ein Zweitwunsch anzugeben. In Zella-Mehlis ist dies nicht erforderlich, da es hier nur zwei Grundschulen gibt. Die Information an die Eltern über das weitere Verfahren erfolgt in beiden Fällen über die Schulleitung der Erstwunsch-Schule.

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