Meiningen – Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat auf die Verlängerung der dritten Thüringer Sonderverordnung vom Land reagiert und gibt eine angepasste achte Allgemeinverfügung vom 05. Februar 2021 heraus. Die im Landkreis bereits bisher gültigen Verschärfungen zur Erweiterung der medizinischen Maskenpflicht im öffentlichen Raum sowie die Schließung der Freizeiteinrichtungen über die Landesregelungen hinaus bleiben bis zum 19. Februar 2021 bestehen.
Das Verbot zum Konsum von Alkohol wird erweitert und gilt neben den Innenstadtgebieten von Schmalkalden und Meiningen ab jetzt auch auf allen weiteren öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb der Ortslagen im Landkreisgebiet.
Des Weiteren wurde die vom Land bereits verfügte Ausgangssperre von 22.00 bis 05.00 Uhr vom Landkreis Schmalkalden Meiningen in seiner neuen Allgemeinverfügung mit entsprechender rechtlicher Klarstellung übernommen, um Verstößen gegen die Ausgangssperre besser ahnden zu können.
Aus der Landesverordnung in die Allgemeinverfügung des Landkreises übernommen und konkretisiert wird nun auch, dass der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen und nichtöffentlichen Raum nur mit den Angehörigen des eignen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie zusätzlich einer haushaltsfremden Person gestattet ist.
Alle in der Allgemeinverfügung enthaltenen Gebots- und Verbots-Tatbestände sind außerdem bußgeldbewehrt.
„Die Verschärfungen in der neuen Allgemeinverfügung stehen auch im Zusammenhang mit den bereits angekündigten Kontrollen während der Karnevalszeit“, begründet Landrätin Peggy Greiser die präventiven Maßnahmen.
Alle Regelungen im Überblick erhalten Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Landkreises: www.lra-sm.de