Landkreis Gotha – Zur Unterstützung und Auszeichnung von ehrenamtlich Tätigen erhält der Landkreis Gotha im Jahr 2020 abermals Fördermittel von der Thüringer Ehrenamtsstiftung.
Diese werden an Vereine, Verbände, Religionsgemeinschaften sowie Initiativen und Körperschaften des öffentlichen Rechts weitergegeben.
Die Empfänger wiederum können mit den Zuwendungen neue Mitstreiter für unentgeltliches Engagement gewinnen, deren Aus- und Weiterbildung ermöglichen oder Modellprojekte initiieren. Andererseits sind auch Auszeichnungsveranstaltungen für verdiente Mitbürger sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit hiermit finanzierbar. Bedingung dafür ist stets der regionale Bezug des Ehrenamts zum Landkreis Gotha.
Das Landratsamt Gotha nimmt bis zum 30. Juli Anträge für die Förderung des Ehrenamts entgegen. Vereine, die in Dachverbänden wie dem Kreissportbund oder dem Kreisfeuerwehrverband organisiert sind, können ihre Fördergesuche direkt an selbige richten.
Vereine und Initiativen, die nicht auf eine Dachorganisation zurückgreifen können, sollten die Unterstützung im Landratsamt Gotha, Steuerungsunterstützung/Büro des Landrates, 18.-März-Straße 50, beantragen. Für Fragen steht dort Frau Daniel unter der Telefonnummer 03621 214-287 oder per E-Mail unter blr@kreis-gth.de zur Verfügung. Tipp: Der aktuelle Förderantrag steht unter http://www.landkreis-gotha.de/service/foerdermoeglichkeiten/ehrenamtsfoerderung/ zum Download bereit.