Mit der neuen Thüringer Verordnung zur Eindämmung des SARSCoV2-Virus des Landes Thüringen vom 12. Mai steht fest, dass
öffentlich zugängliche Männertagspartys an Gaststätten oder traditionellen Wander-Anlaufpunkten an Christi Himmelfahrt am 21.
Mai nicht zulässig sind.
Gastronomische Einrichtungen werden sich sicher über abstandsvoll wandernde kleine Gruppen, die sie nach den geltenden Hygieneregeln
versorgen können, freuen. Große Partys mit Konzerten von Bands, Alleinunterhaltern oder Musikgruppen sowie große Menschenansammlungen sind weiterhin nicht gestattet.
Diese Vorkehrungen werden die Vollzugskräfte der Landkreise, der Städte und Gemeinden auch am so genannten Männertag kontrollieren und
gegebenenfalls mit Bußgeld ahnden.